Pflegeberatungsangebot - Pflegeberatung Langhorst
Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI - Abrechnung über die Pflegeversicherung
Pflichtgespräch von der Pflegeversicherung bei Bezug von Pflegegeld
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Das Ziel - ist die Sicherstellung der Pflegequalität im häuslichen Umfeld sowie die optimale Versorgung zu erhalten.
- Pflegegrad 1 - 2x jährlich möglich (halbjährlich empfohlen) freiwillig
- Pflegegrad 2 - halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend
- Pflegegrad 3 - halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend
- Pflegegrad 4 - halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend - vierteljährlich möglich
- Pflegegrad 5 - halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend - vierteljährlich möglich
Private Pflegeberatung - keine Abrechnung über die Pflegeversicherung
Beratungsthemen wie:
- Beratung zur Pflegebedürftigkeit
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Professionelle Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs
- Empfehlungen für passende Versorgungslösungen
- Unterstützung bei Anträgen & Pflege-Begutachtungen
- Pflegegrad beantragen und Höherstufung begleiten
- Beratung von pflegenden Angehörigen
- Entlastungsstrategien für den Pflegealltag
- Palliativ Care (fachliche Zusatzausbildung)
- Finanzielle Unterstützung
- Umfassende Aufklärung über Pflegeleistungen und Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung
- Leistungen der Pflegeversicherung verstehen - wie Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
- Entlastungsbetrag monatlich 131 Euro
- Alltagsbegleitung, Unterstützung im Haushalt
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
- Tagespflege- und Nachtpflege, Wohngruppenzuschlag
- Betreuungsangebot für Menschen mit eingeschränkter Alltagkompetenz z.B. Demenz
- Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung